Strafrecht
Unsere Anwaltskanzlei bietet Rechtsbeistand für natürliche und juristische Personen in Strafverfahren, unabhängig von ihrer Eigenschaft als Verdächtige, Angeklagte, zivilrechtlich haftende Partei, Geschädigte oder Zivilpartei.
Seit unserer Gründung und bis heute vertreten wir in unserer Tätigkeit die Interessen unserer Mandanten in Fällen mit einem unterschiedlichem Grad an Komplexität, mit dem Gegenstand Taten die im Strafgesetzbuch vorsehen sind, aber auch in besondere Gesetze, von denen wir hier Gesetz Nr. 78/2000 zur Vorbeugung, Aufdeckung und Bestrafung von Korruption, Gesetz Nr. 241/2005 zur Verhütung und Bekämpfung der Steuerhinterziehung, Gesetz Nr. 656/2002 über die Verhütung und Ahndung der Geldwäsche, Gesetz Nr. 86/2006 über den Zollkodex, Gesetz Nr. 143/2000 zur Bekämpfung von Drogenhandel und illegalem Drogenkonsum, Eilverordnung-Nr. 195/2002 über den Verkehr auf öffentlichen Straßen usw. angeben.
Die Kasuistik der Kanzlei umfasst sowohl verschuldete als auch vorsätzliche Straftaten mit einer mehr oder weniger spezialisierten Arbeitsweise, die sich mit Wirtschaftskriminalität, Explosions- oder Feuerschäden, Menschenhandel oder -Schmuggel, Eisenbahnsicherheit und -Transport, ärztliche Kunstfehler usw. befasst .
Aufgrund der gewonnenen Erfahrungen ist unser Team bereit vor Staatsanwaltschaften und Gerichten im ganzen Land und auf europäischer Ebene zu vertreten, gegebenenfalls sogar gleichzeitig, und spezialisierte Dienstleistungen anzubieten.
Unsere konkrete Arbeit umfasst die gesamte Palette der Rechtsakte, beginnend mit der Formulierung der Verteidigungsstrategie, gefolgt von der Ausarbeitung spezifischer Dokumente: Beschwerden, Ersuchen, Memos, Ausnahmen, sowie deren Verteidigung vor den Justizbehörden.
Die Rechtshilfe erstreckt sich auf alle Phasen des Strafverfahrens, von der strafrechtlichen Verfolgung, über die materiellen Verfahren bis hin zu ordentlichen und außerordentlichen Einspruchs- und Vollstreckungsverfahren, einschließlich bei Präventivmaßnahmen wie Untersuchungshaft, Hausarrest, gerichtlicher Kontrolle oder vorbeugenden Maßnahmen bzw. Beschlagnahme, Pfändung.
Wir haben auch eine umfangreiche Erfahrung in der Verweisung des Verfassungsgerichts über Ausnahmen der Verfassungswidrigkeit der Gesetzestexte, des Obersten Kassationsgerichtes in Bezug auf Aussprache der Vorabentscheidungen über die Lösung bestimmter Fragen des Rechts, des Gerichtshofes der Europäischen Union über die Vorabentscheidungsverfahren und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Fällen der Verletzung der Grundrechte und Grundfreiheiten der Menschenrechtskonvention.