Energierecht
Unsere Anwälte unterstützen Unternehmen bei der Erschließung des Energiemarktes und der Entwicklung erneuerbarer Energien.
Im Bewusstsein des breiten Spektrums der EU-Energiepolitik bietet unserer Anwaltsteam den Kunden Beratung in den Bereichen Energieerzeugung, Konzessionsverträge, Energieleistungsverträge und andere öffentlich-rechtliche Verträge, privatrechtliche Verträge, behördliche Genehmigungen, Finanzierungs- und Projektmanagement, Erstellung und Organisierung von Verwertungsgesellschaften, Auktionen und behördliche Genehmigungen, steuerrechtliche Beratung sowie auch Beratung im Bereich Transport und Vermarktung von Energie auf internationalen, nationalen und europäischen Märkten.
Die Rechtshilfe umfasst auch die Einhaltung von Rechtsvorschriften im Bereich Energie und natürliche Ressourcen mit Aspekten des Umweltrechts.
Unsere Erfahrung beinhaltet die Vertretung von Unternehmen in Streitigkeiten zum Thema Energie.