EGMR

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Rumänien hat die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten im Jahr 1994 ratifiziert. Dieses Übereinkommen sieht vor, dass Bürger der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sich an das Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit individuellen Beschwerden richten können, wenn Staaten die im Übereinkommen vorgesehenen Rechte verletzen.

Das Verfahren vor dem EGMR hat mehrere Phasen, die grundsätzlich schriftlich niedergelegt sind. Der erste Schritt ist der der Zulässigkeit, in dem der Gerichtshof prüfen wird, ob die Beschwerde bestimmte Bedingungen erfüllt, die im Übereinkommen festgelegt sind. Anschließend wird der Gerichtshof die Begründetheit der Beschwerde prüfen und feststellen, ob gegen eines der durch das Übereinkommen geschützten Rechte verstoßen wurde oder nicht.

Unsere Kanzlei verfügt über eine reiche Erfahrung in diesem Bereich und bietet Rechtsbeistand während des Verfahrens vor dem EGMR, sowohl für die Ausarbeitung der notwendigen Dokumente als auch für die Unterstützung von mündlichen Anhörungen, wenn sie in einer der Amtssprachen des Gerichtshofs einberufen werden.